ZPÜ erhöht Abgabe auf USB-Sticks

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) vertreten durch die GEMA hat zusammen mit der Verwertungsgesellschaft Wort und der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst am 16.5.2012 einen neuen, sehr viel höheren Tarif für die Vergütung von USB-Stick und Speicherkarten festgesetzt. Demnach hat ab dem 1.7.2012 für die Vergütungsansprüche der ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst für jeden in Deutschland in Verkehr gebrachten USB-Stick oder jede Speicherkarte folgende Vergütung an die ZPÜ abgeführt zu werden:

Produkt Vergütung
USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von weniger oder gleich 4 GB    € 0,91 pro Stück
USB-Sticks mit einer Speicherkapazität von mehr als 4 GB € 1,56 pro Stück
Speicherkarten mit einer Speicherkapazität von weniger oder gleich 4 GB    € 0,91 pro Stück
Speicherkarten mit einer Speicherkapazität von mehr als 4 GB € 1,95 pro Stück

Lesen Sie hier die Bekanntmachung im Bundesanzeiger
 

Wie gewohnt werden wir natürlich schon beim Import alle Abgaben für die Vergütung der privaten Vervielfältigungsrechte an die ZPÜ abführen so das alle von uns gelieferten USB-Sticks völlig sicher und absolut unbedenklich als Werbeartikel eingesetzt werden können.

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