LAUTERBACH werbekunst

Kindersicherung in Feuerzeugen

Kindersicherung in EinwegfeuerzeugenIst ihnen schon mal aufgefallen das sich Feuerzeuge in letzter Zeit ein klein wenig verändert haben? Die einen haben plötzlich einen Bügel über dem Reibrad, bei den anderen braucht man alle Kraft um den Drücker zu betätigen, wieder andere haben eine spezielle Drückersicherung die vor jeder Betätigung entriegelt werden muss.

Grund dafür ist die im März 2006 verabschiedete EN ISO 9994 die besagt das Feuerzeuge die ab Fabrik weniger als 2 Euro kosten ab April 2007 nur noch mit Kindersicherung produziert werden dürfen. Wie diese Kindersicherung aussehen soll wurde zwar nicht ausdrücklich formuliert aber „als Kindersicher gelten Feuerzeuge die von mindestens 85% der Kinder unter 51 Monaten nicht bedient werden können.“, was wiederum von unabhängigen Laboren ermittelt werden muss.

Seit dem 11.3.2008 ist es darüber hinaus auch nicht mehr erlaubt alte Lagerbestände ohne Kindersicherung zu verkaufen. Selbstverständlich erfüllten alle unsere Feuerzeuge schon seit einiger Zeit die Bestimmungen der EN ISO 9994.

 

(Ausgenommen sind Feuerzeuge, die über eine schriftliche Garantie von zwei Jahren verfügen, nachfüllbar sind und von einem in Europa ansässigen Kundendienst repariert werden können.)

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